Unsere Leistungen auf einen Blick.

Nachlasspflegschaften im Sinne der §§ 1960 f. BGB sind Kern unserer Tätigkeit.

Neben Nachlasspflegschaften betreuen wir auch Verfahrenspflegschaften und Nachlassverwaltungen und führen große Erbenermittlungen eigenständig durch. Für Details zu unseren Leistungen klicken Sie einfach auf das jeweilige Icon.

Nachlasspflegschaft

Erbenermittlung

Verfahrenspflegschaft

Nachlassverwaltung

Hierbei zeichnen uns vor allem schnelle Kommunikation, Gründlichkeit und Strukturiertheit aus.
Wir lassen uns leiten vom Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Erben, den Nachlassgläubigern und dem Nachlassgericht. Jeder Schritt wird von unserem hohen Anspruch an uns selbst und an die Qualität unserer Arbeit bestimmt. Damit ist das Höckmann Nachlassbüro ein Partner, auf den man sich verlassen kann. Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über unser Leistungsspektrum.